Mit uns bleibt Ihr Angehöriger zu Hause.
Den Überblick behalten
Die monatlichen Kosten beginnen bei 2640€ brutto bei Grundkenntnissen der deutschen Sprache und je nach polnischem Anbieter, Dienstleister und Anforderungsprofil. Pflegepol bietet Ihnen bereits ab 88€ täglich eine Betreuungskraft mit befriedigenden Grund Deutschkenntnissen. Darin enthalten sind alle Abzüge, wie Lohnsteuer, Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Unfallversicherung etc.), alle Agentur- & Bürokosten. Zuzüglich freier Kost und Loge sowie Fahrgeld. Für die An- & Abreise der Betreuungskräfte werden Kosten zwischen 220€ und 280€ alle 6-8 Wochen fällig.
- keine Vorauszahlungen
- keine Jahresgebühren
- keine versteckten zusätzlichen Kosten
Sie zahlen exakt den Betrag, der im Vertrag festgehalten ist.
Unsere Information und Beratungstätigkeit ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Unsere Vergütung ist in den monatlichen Kosten enthalten. Es fallen daher für Sie keine Vermittlungsgebühren an.
Zur individuellen Kostenermittlung steht Ihnen unser unverbindlicher Fragebogen zu Verfügung, den Sie als pdf-Datei auf unserer Homepage finden.
Für jede Leistung erhalten Sie eine Rechnung, alle Preise sind inkl. Mwst.
Leistungen bei Pflegegraden ab 2026
| Pflegegrad |
Pflegegeld monatlich |
| Pflegegrad 1 | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Anhand von unserer zwei Beispielrechnungen können Sie sich ein Bild machen.
Rechenbeispiel Pflegegrad 2
Für eine Person mit Pflegegrad 2 und eine Betreuungskraft mit Deutsch-Grundkenntnissen ergibt sich folgende Berechnung:
| Betreuungskosten monatlich | 2640 € |
| Pflegegeld | -347 € |
Verhinderungspflegegeld + Anspruch aus Kurzzeitpflege* (umgerechnet auf einen Monat) | -295 € |
| Steuervorteil | -333 € |
| Landespflegegeld Bayern | -41 € |
| Gesamtkosten monatlich | 1.624 € |
Rechenbeispiel Pflegegrad 4
Für eine Person mit Pflegegrad 4 und eine Betreuungskraft mit Deutsch-Grundkenntnissen ergibt sich folgende Berechnung:
| Betreuungskosten monatlich | 2890 € |
| Pflegegeld | -800 € |
Verhinderungspflegegeld + Anspruch aus Kurzzeitpflege* (umgerechnet auf einen Monat) | -295 € |
| Steuervorteil | -333 € |
| Landespflegegeld Bayern | -41 € |
| Gesamtkosten monatlich | 1.421 € |
Durch staatliche Zuschüsse verringen sich die Kosten und damit reduziert sich auch der monatliche selbst zu zahlende Betrag.
Ist auch der ambulante Dienst tätig, können Sie die Leistungen anteilig kombinieren, um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten.
Im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung können Sie einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Steuerberater, welche Leistungen und Vergünstigungen Sie in Anspruch nehmen können. Zusätzlich dazu kann in Bayern das Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 in Höhe von 500 € jährlich beantragt werden.